( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 13.07.2006, Aktenzeichen: 5 Sa 88/06 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 5 Sa 88/06

Urteil vom 13.07.2006


Leitsatz:Die Regelung in § 2 Abs. 7 des Tarifvertrags über die Gewährung eines Steigerungsbetrags (für Mitarbeiter des WDR) in besonderen Fällen vom 30.08.1977 (TV-Steigerungsbetrag), wonach der Steigerungsbetrag wegen "mangelhafter Arbeitsleistung" versagt werden kann, ist im Hinblick auf § 315 BGB nach dem Maßstab billigen Ermessens auszulegen. Danach ist die Versagung für die gesamte Zukunft oder eine erhebliche Zeit nur bei gewichtigen Vertragsverstößen gerechtfertigt.
Rechtsgebiete:TVG, TV-Steigerungsbetrag, BGB
Vorschriften:TVG § 1, TV-Steigerungsbetrag § 92 Abs. 7, BGB § 315,
Stichworte:Rundfunk, Steigerungsbetrag,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 14 Ca 12703/04 vom 23.08.2005

Volltext

Um den Volltext vom LAG-KOELN – Urteil vom 13.07.2006, Aktenzeichen: 5 Sa 88/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-koeln/lag-koeln-urteil-vom-13-07-2006-az-5-sa-8806

"LAG-KOELN - 13.07.2006, 5 Sa 88/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN