JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 13.07.2005, Aktenzeichen: 7 Sa 1597/04
| Leitsatz: | 1. Bietet der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft am rechten Ort und zur rechten Zeit persönlich an, so ist es nunmehr Sache des Arbeitgebers, ihm einen funktionsgerechten Arbeitsplatz und vertragsgerechte Arbeitsaufgaben zuzuweisen. 2. Dieser seiner Obliegenheit zur Vermeidung des Annahmeverzugs wird der Arbeitgeber nicht gerecht, wenn er dem als "Kundendienstmitarbeiter im Innen- und Außendienst" eingestellten Arbeitnehmer aufgibt, Adressen aus dem Telefonbuch abzuschreiben und ihn hierzu mit der Auflage, die Toilette nur in Begleitung des Betriebsleiters aufzusuchen, in einem Büroraum einschließt. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 615, |
| Stichworte: | Annahmeverzug, vertragsgerechte Tätigkeit, funktionsgerechter Arbeitsplatz, |
| Verfahrensgang: | ArbG Siegburg 6 (1) Ca 3788/03 vom 29.09.2004 |
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