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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 13.02.2006, Aktenzeichen: 2 Sa 1271/05 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Sa 1271/05

Urteil vom 13.02.2006


Leitsatz:Die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers gegenüber einem alkoholkranken Arbeitnehmer geht nicht so weit, dass er ein vom Arbeitnehmer während eines Abmahngesprächs gemachtes Auflösungsangebot ablehnen müsste. Soweit einzelne Bedingungen des Aufhebungsvertrags im Zusammenhang mit der verbleibenden Abwicklung des Arbeitsverhältnisses missverständlich oder benachteiligt wären, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Hauptpflichten des Aufhebungsvertrages sondern nur zur Anwendung der gesetzlichen Regelungen für die Nebenpflichten.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 104, BGB § 105, BGB § 123, BGB § 306, BGB § 307,
Stichworte:Aufhebungsvertrag, Alkoholiker, Fürsorgepflicht,
Verfahrensgang:ArbG Köln 3 Ca 11222/04 vom 20.04.2005

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