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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 12.07.2005, Aktenzeichen: 9 Sa 1566/04 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 Sa 1566/04

Urteil vom 12.07.2005


Leitsatz:Es kann ein Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB vorliegen, wenn nach öffentlicher Ausschreibung der neue Auftragnehmer die Personen- und Gepäckkontrolle an einem Flughafen mit fast 50 % der besonders ausgebildeten und bewährten Mitarbeiter des früheren Auftragnehmers aus allen Tätigkeitsbereichen (Stationsleitung, Verwaltung, Kontrollkräfte) ausführt und er mit der Übernahme dieser Mitarbeiter die Grundlage für die Fortsetzung der unverändert gebliebenen Sicherungstätigkeit geschaffen hat.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 613 a,
Stichworte:Betriebsübergang, Sicherheitskontrolle,
Verfahrensgang:ArbG Köln 11 Ca 4313/04 vom 20.10.2004

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