JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 12.06.2007, Aktenzeichen: 9 SaGa 6/07
| Leitsatz: | 1. Besteht eine Abrede dahin, der Arbeitnehmer dürfe das Dienstfahrzeug solange nutzen, wie er in einem Arbeitsverhältnis zu dem Arbeitgeber stehe, so kann der Arbeitgeber berechtigt sein, am letzten tatsächlichen Arbeitstag die Herausgabe zu verlangen, auch wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich erst später beendet wird. 2. Aus der besonderen Eigenart einer Dienstwagenüberlassung ergibt sich nicht, dass ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers wegen rückständiger Lohnansprüche gegenüber dem Verlangen des Arbeitgebers auf Herausgabe des Dienstfahrzeugs ausgeschlossen ist. 3. Es besteht nicht der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Verfügungsgrund, wenn der Arbeitgeber das Herausgabeverlangen mit der Gefahr einer wesentlichen Wertminderung begründet, der Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug aber nicht mehr nutzt und zudem sicher abgestellt hat. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 273, BGB § 611, |
| Stichworte: | Dienstwagen - Herausgabe - Zurückbehaltungsrecht - einstweilige Verfügung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 8 Ga 122/06 vom 18.01.2007 |
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