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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 12.01.2009, Aktenzeichen: 2 Sa 1116/08 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Sa 1116/08

Urteil vom 12.01.2009


Leitsatz:Ein Leiharbeitgeber genügt seiner Darlegungslast, dass er dauerhaft für eine bestimmte Tätigkeit keine Arbeitsnachfrage habe, wenn er in der Vergangenheit seit ca. einem halben Jahr nur einen einzigen Auftraggeber hatte und dieser die Geschäftsbeziehung völlig beendet.

Ein Arbeitnehmer, der eine berufsbegleitende Ausbildung bereits vor seiner Einstellung begonnen hat, diese aber während des Arbeitsverhältnisses nicht fortgeführt hat, muss nicht erneut auf die Nützlichkeit einer solchen Ausbildung hingewiesen werden.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1,
Stichworte:Kündigung, Leiharbeitnehmer, Auftragswegfall,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 6 Ca 5898/07 vom 03.07.2008

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