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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 11.12.2006, Aktenzeichen: 2 Sa 807/06 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Sa 807/06

Urteil vom 11.12.2006


Leitsatz:Eine Sozialauswahl über mehrere Filialen, die über die Bundesrepublik verteilt sind, kann dann nicht erfolgen, wenn der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag ausschließlich zur Arbeitsleistung in einer Filiale eingestellt wurde. Jedenfalls stellt die Beschränkung der Sozialauswahl auf die einzelnen mehr als 50 km auseinander liegenden Filialen keine grob fehlerhafte Bildung von Vergleichsgruppen i.S.d. § 125 InsO dar.
Rechtsgebiete:InsO, KSchG, BGB
Vorschriften:InsO § 125, KSchG § 1, BGB § 133, BGB § 157,
Stichworte:Interessenausgleich mit Namensliste, Insolvenz,
Verfahrensgang:ArbG Aachen 9 Ca 554/06 vom 29.05.2006

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