JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 11.11.2005, Aktenzeichen: 11 Sa 121/05
| Leitsatz: | 1. Schließt ein Betriebsstättenleiter einer Klinik mit dem örtlichen Betriebsrat Betriebsvereinbarungen ab, schließt er Arbeitsverträge ab und spricht er Kündigungen, Versetzungen und Abmahnungen aus und geschieht dies über einen langen Zeitraum hinweg, ohne dass der Arbeitgeber dies beanstandet, so ist von einer schlüssig erteilten Vollmacht in arbeitsvertraglichen Angelegenheiten in Bezug auf die Betriebsstätte auszugehen und nicht nur von einer Rechtsscheinvollmacht. 2. In einem solchen Fall kann sich der Arbeitgeber nicht auf den Mangel der Vollmacht berufen, wenn der Betriebsstättenleiter mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern Zulagenvereinbarungen abschließt. Auf den Guten Glauben der Vertragspartner kommt es nicht an. 3. Für die Tatsachen, die den Missbrauch der Vollmacht, insbesondere ein kollusives Zusammenwirken des Vertreters mit dem Vertragspartner zum Nachteil des Vertretenen begründen sollen, trägt der vertretene Arbeitgeber die Beweislast. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 138, BGB § 164, BGB § 177, BGB § 178, BGB § 242, |
| Stichworte: | Vertretung, Vollmacht, Rechtsschein, Missbrauch, |
| Verfahrensgang: | ArbG Siegburg 4 Ca 2603/04 vom 09.12.2004 |
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