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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 11.10.2005, Aktenzeichen: 9 Sa 320/05 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 Sa 320/05

Urteil vom 11.10.2005


Leitsatz:Die Beteiligung der Ehefrau des Arbeitnehmers an einem Konkurrenzunternehmen als Gesellschafterin und Geschäftsführerin rechtfertigt allein nicht den schwerwiegenden Verdacht, der Arbeitnehmer betreibe selbst ein Konkurrenzgeschäft oder unterstütze jedenfalls das andere Unternehmen bei seiner Konkurrenztätigkeit.
Rechtsgebiete:HGB, BGB
Vorschriften:HGB § 60 Abs. 1, BGB § 626,
Stichworte:Konkurrenztätigkeit, Verdachtskündigung,
Verfahrensgang:ArbG Bonn 2 Ca 2302/04 vom 06.10.2004

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