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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 10.12.2007, Aktenzeichen: 2 Sa 1069/07 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Sa 1069/07

Urteil vom 10.12.2007


Leitsatz:Eine zehnjährige ununterbrochene Beschäftigung i. S. des TV für arbeitnehmerähnliche Personen setzt voraus, dass bei Zugang der Beendigungsmitteilung bereits 10 Kalenderjahre mit Urlaubsanspruch abgelaufen sind. Ein für das nächste Jahr beantragter Urlaub führt nicht dazu, dass dieses nach Zugang der Beendigungsmitteilung liegende Jahr mitzuzählen wäre.
Rechtsgebiete:TV arbeitnehmerähnliche Personen Deutschlandfunk
Vorschriften:TV arbeitnehmerähnliche Personen Deutschlandfunk,
Stichworte:Arbeitnehmerähnliche Person, Fristberechnung, Rundfunkfreiheit,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 8 Ca 3754/07 vom 10.07.2007

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