JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 10.12.2007, Aktenzeichen: 14 Sa 1108/07
| Leitsatz: | 1. Ein Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen den Insolvenzverwalter nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB kommt in Betracht, wenn der Insolvenzverwalter dem Arbeitnehmer wider besseres Wissen vorspiegelt, der Betrieb werde definitiv geschlossen und ein Betriebsübergang sei ausgeschlossen, und hierdurch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages erreicht. 2. Ergibt sich die Möglichkeit einer Betriebsfortführung erst später, kann ein solcher Schadensersatzanspruch hingegen nicht eingreifen. |
| Rechtsgebiete: | BGB, StGB |
| Vorschriften: | BGB § 823 As. 2, StGB § 263, |
| Stichworte: | Schadensersatzanspruch gegen den Insolvenzverwalter, |
| Verfahrensgang: | ArbG Siegburg, 1 Ca 1346/07 vom 19.07.2007 |
Um den Volltext vom LAG-KOELN – Urteil vom 10.12.2007, Aktenzeichen: 14 Sa 1108/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-KOELN - 10.12.2007, 14 Sa 1108/07" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum