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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 10.12.2007, Aktenzeichen: 14 Sa 1108/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 Sa 1108/07

Urteil vom 10.12.2007


Leitsatz:1. Ein Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen den Insolvenzverwalter nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB kommt in Betracht, wenn der Insolvenzverwalter dem Arbeitnehmer wider besseres Wissen vorspiegelt, der Betrieb werde definitiv geschlossen und ein Betriebsübergang sei ausgeschlossen, und hierdurch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages erreicht.

2. Ergibt sich die Möglichkeit einer Betriebsfortführung erst später, kann ein solcher Schadensersatzanspruch hingegen nicht eingreifen.
Rechtsgebiete:BGB, StGB
Vorschriften:BGB § 823 As. 2, StGB § 263,
Stichworte:Schadensersatzanspruch gegen den Insolvenzverwalter,
Verfahrensgang:ArbG Siegburg, 1 Ca 1346/07 vom 19.07.2007

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