JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 10.07.2003, Aktenzeichen: 5 Sa 151/03
| Leitsatz: | Die Erstattung einer Anzeige des Arbeitnehmers beim Amt für Arbeitsschutz wegen Verletzungen des ArbZG rechtfertigt jedenfalls dann keine fristlose Kündigung, wenn sie nicht auf der alleinigen Absicht beruht, den Arbeitgeber zu schädigen und wenn der Arbeitnehmer zuvor vergeblich versucht hat, den Arbeitgeber zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu veranlassen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 626, |
| Stichworte: | Kündigung, Anzeige, |
| Verfahrensgang: | ArbG Siegburg 1 Ca 1941/02 vom 31.10.2002 |
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