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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 10.03.2008, Aktenzeichen: 14 Sa 1356/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 Sa 1356/07

Urteil vom 10.03.2008


Leitsatz:1. Eine als Verdachtskündigung ausgesprochene Kündigung kann auch als Tatkündigung Bestand haben (im Anschluss an BAG, Urteil vom 6.12.2001 - 2 AZR 496/00 - NZA 2002, 847).

2. Verwendet der Arbeitnehmer während der von ihm angegebenen Arbeitszeit in erheblichem Umfang einen Firmen-Lkw zur Durchführung von privaten Möbeltransporten über erhebliche Entfernungen und unter Nutzung des vom Arbeitgeber gestellten Treibstoffs, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 626 Abs. 1,
Stichworte:Außerordentliche Kündigung,
Verfahrensgang:ArbG Siegburg, 2 Ca 794/07 vom 22.08.2007

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