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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 09.12.2005, Aktenzeichen: 9 (8) Sa 392/05 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 (8) Sa 392/05

Urteil vom 09.12.2005


Leitsatz:Ein nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Sinne des § 14 Abs. 1 Ziff. 1 TzBfG liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für eine dauerhafte Tätigkeit (hier: Flugzeugabfertigung) befristet bis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit eines von ihm zur Verbesserung der Rentabilität gegründeten Arbeitnehmerverleihunternehmens beschäftigt mit der Absicht, ihn zu veranlassen, einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmerverleiher abzuschließen, um ihn sodann zu entleihen und unverändert mit der bisherigen Tätigkeit weiterhin zu betrauen.
Rechtsgebiete:TzBfG
Vorschriften:TzBfG § 14 Abs. 1 Ziff. 1,
Stichworte:Befristung eines Arbeitsverhältnisses, Sachgrund, vorübergehender betrieblicher Bedarf,
Verfahrensgang:ArbG Köln 1 Ca 9541/04 vom 31.01.2005

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