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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 09.12.2004, Aktenzeichen: 5 (7) Sa 925/04 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 5 (7) Sa 925/04

Urteil vom 09.12.2004


Leitsatz:1. Mängel des Verfahrens bei einer Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG sind für die Wirksamkeit der Kündigung nicht relevant, wenn sie in den Zuständigkeit des Betriebsrats fallen.

2. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass der Betriebsrat die Angelegenheit nicht fehlerfrei behandelt hat.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 102,
Stichworte:Fehler, Betriebsrat, Anhörung, Kündigung,
Verfahrensgang:ArbG Köln 7 Ca 1778/02 vom 14.04.2004

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