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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 09.02.2009, Aktenzeichen: 5 Sa 926/08 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 5 Sa 926/08

Urteil vom 09.02.2009


Leitsatz:Die hartnäckige, trotz dreimaliger Abmahnung über längere Zeit fortgesetzte Verletzung der Pflicht, eine Arbeitsunfähigkeit oder deren Verlängerung anzuzeigen, die zu einem völligen Ausfall der Planbarkeit des Einsatzes eines Arbeitnehmers führt, kann an sich geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
Rechtsgebiete:BGB, EFZG
Vorschriften:BGB § 626, EFZG § 5,
Stichworte:Fristlose Kündigung wegen der Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Arbeitsunfähigkeit,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 3 Ca 2444/07 vom 13.02.2008

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