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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 09.02.2004, Aktenzeichen: 2 (10) Sa 982/03 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 (10) Sa 982/03

Urteil vom 09.02.2004


Leitsatz:Ist ein Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag betriebsübergreifend versetzbar, so ist für die Beurteilung, ob die Sozialauswahl zutreffend erfolgt ist nicht auf die zufällige Personalstruktur des letzten Arbeitsplatzes abzustellen, sondern alle Arbeitnehmer mit vergleichbarer Tätigkeit im Unternehmen in die Sozialauswahl einzubeziehen.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1,
Stichworte:Betrieb, Unternehmen,
Verfahrensgang:ArbG Aachen 2 Ca 2028/03 vom 06.08.2003

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