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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 09.01.2007, Aktenzeichen: 9 Sa 1099/06 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 Sa 1099/06

Urteil vom 09.01.2007


Leitsatz:1. Eine vorformulierte Vertragsklausel, wonach die Arbeitgeberin berechtigt ist, einer Filialleiterin eine andere Tätigkeit im Betrieb zuzuweisen, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht, ist unwirksam, wenn sie keine Einschränkung dahin enthält, dass es sich um eine gleichwertige Tätigkeit handeln muss. Sie benachteiligt die Arbeitnehmerin unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

2. Zur wirksamen Ausübung des gesetzlichen Versetzungsrechts nach § 106 Satz 1 GewO gehört es, dass hinreichend bestimmt ist, welche Aufgaben die Arbeitnehmerin künftig wahrnehmen soll.
Rechtsgebiete:BGB, GewO
Vorschriften:BGB § 307, BGB § 315, GewO § 106 S. 1,
Stichworte:Versetzungsklausel, Unwirksamkeit, Bestimmtheit der Versetzungsanordnung,
Verfahrensgang:ArbG Köln 7 Ca 1042/06 vom 07.06.2006

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