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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 08.05.2009, Aktenzeichen: 4 Sa 1225/08 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 4 Sa 1225/08

Urteil vom 08.05.2009


Leitsatz:Es stellt keine geschlechtsbezogene Benachteiligung nach § 3 Abs. 2 AGG dar, wenn ein Arbeitgeber die Bereitschaft, über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus zu arbeiten, bei einer Leistungsbewertung berücksichtigt, die ihrerseits Rückwirkungen auf die Vergütung hat. Dies gilt auch dann, wenn eine Frau mit familiären Verpflichtungen davon betroffen ist.
Rechtsgebiete:AGG
Vorschriften:AGG § 3 Abs. 2,
Stichworte:mittelbare Diskriminierung,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 14 Ca 10138/07 vom 12.08.2008

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