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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 07.09.2005, Aktenzeichen: 7 (9) Sa 425/04 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 (9) Sa 425/04

Urteil vom 07.09.2005


Leitsatz:Ein (Teil-)Betriebsübergang der Konstruktionsabteilung einer Maschinenfabrik liegt nicht vor, wenn von der vierköpfigen Abteilung nur zwei Konstrukteure sukzessive zu einem neuen Arbeitgeber wechseln und dort in eine schon bestehende 15-köpfige Konstruktionsabteilung eingegliedert werden, während der bisherige Abteilungsleiter und ein weiterer Konstrukteur beim bisherigen Arbeitgeber verbleiben. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich der neue Arbeitgeber bewusst das Know-How der beiden übernommenen Konstrukteure auf einem bestimmten Geschäftsfeld zunutze machen will.
Rechtsgebiete:BGB, BetrAVG
Vorschriften:BGB § 613 a, BetrAVG § 1 b, BetrAVG § 7 II, BetrAVG §§ 30 f.,

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