JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 07.09.2005, Aktenzeichen: 7 (9) Sa 425/04
| Leitsatz: | Ein (Teil-)Betriebsübergang der Konstruktionsabteilung einer Maschinenfabrik liegt nicht vor, wenn von der vierköpfigen Abteilung nur zwei Konstrukteure sukzessive zu einem neuen Arbeitgeber wechseln und dort in eine schon bestehende 15-köpfige Konstruktionsabteilung eingegliedert werden, während der bisherige Abteilungsleiter und ein weiterer Konstrukteur beim bisherigen Arbeitgeber verbleiben. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich der neue Arbeitgeber bewusst das Know-How der beiden übernommenen Konstrukteure auf einem bestimmten Geschäftsfeld zunutze machen will. |
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrAVG |
| Vorschriften: | BGB § 613 a, BetrAVG § 1 b, BetrAVG § 7 II, BetrAVG §§ 30 f., |
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