JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 07.08.2006, Aktenzeichen: 14 Sa 84/06
| Leitsatz: | 1. Ist in einem konzernweit geltenden Tarifvertrag festgelegt, dass eine betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfall des Arbeitsplatzes nur ausgesprochen werden kann, wenn eine Weiterbeschäftigung im Konzern zu zumutbaren Bedingungen nicht möglich ist, kann der Arbeitnehmer nicht gekündigt werden, solange der Arbeitgeber nicht darlegen kann, dass solche Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Konzern nicht bestehen. 2. Eine solche tarifvertragliche Beschränkung des Rechts zur ordentlichen Kündigung ist verfassungsrechtlich unbedenklich. |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Vorschriften: | KSchG § 1 Abs. 2, |
| Stichworte: | Betriebsbedingte Kündigung bei tarifvertraglich festgelegter Weiterbeschäftigungspflicht im Konzern, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 9 (15) Ca 13811/05 vom 23.11.2005 |
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