( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 07.08.2006, Aktenzeichen: 14 Sa 84/06 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 Sa 84/06

Urteil vom 07.08.2006


Leitsatz:1. Ist in einem konzernweit geltenden Tarifvertrag festgelegt, dass eine betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfall des Arbeitsplatzes nur ausgesprochen werden kann, wenn eine Weiterbeschäftigung im Konzern zu zumutbaren Bedingungen nicht möglich ist, kann der Arbeitnehmer nicht gekündigt werden, solange der Arbeitgeber nicht darlegen kann, dass solche Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Konzern nicht bestehen.

2. Eine solche tarifvertragliche Beschränkung des Rechts zur ordentlichen Kündigung ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1 Abs. 2,
Stichworte:Betriebsbedingte Kündigung bei tarifvertraglich festgelegter Weiterbeschäftigungspflicht im Konzern,
Verfahrensgang:ArbG Köln 9 (15) Ca 13811/05 vom 23.11.2005

Volltext

Um den Volltext vom LAG-KOELN – Urteil vom 07.08.2006, Aktenzeichen: 14 Sa 84/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-koeln/lag-koeln-urteil-vom-07-08-2006-az-14-sa-8406

"LAG-KOELN - 07.08.2006, 14 Sa 84/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN