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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 07.07.2005, Aktenzeichen: 7 Sa 508/04 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 Sa 508/04

Urteil vom 07.07.2005


Leitsatz:1.) Der "Klaps" mit dem Handrücken auf den Po ist geeignet, den Tatbestand einer sexuellen Belästigung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 BeschSchG zu erfüllen.

2.) Ein Anspruch auf Widerruf der Behauptung einer sexuellen Belästigung setzt voraus, dass die Behauptung nachweislich unwahr ist. Für den Anspruch auf Unterlassung einer solchen Behauptung reicht es aus, dass die Behauptung nicht erweislich wahr ist.

3.) Zur Beweiswürdigung in einem derartigen Einzelfall.
Rechtsgebiete:BGB, BeschSchG
Vorschriften:BGB § 1004, BeschSchG § 2,
Stichworte:Unterlassung, Widerruf, Beweislast, sexuelle Belästigung, Non Liquet,
Verfahrensgang:ArbG Köln 3 Ca 5196/03 vom 05.11.2003

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