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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 07.05.2008, Aktenzeichen: 3 Sa 105/08 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 3 Sa 105/08

Urteil vom 07.05.2008


Leitsatz:Zeichnet der Vorstandsvorsitzende eines Vereins die ihm von einem leitenden Mitarbeiter vorgelegte Liste der von ihm geleisteten Überstunden persönlich mit dem Vermerk "o.k." seitenweise ab, bestätigt er damit für den Arbeitgeber deren sachliche Richtigkeit. Der Verein muss sich diese Erklärung seines Vorsitzenden unabhängig davon zurechnen lassen, ob dieser die Liste zuvor geprüft hat.
Rechtsgebiete:BGB, BUrlG
Vorschriften:BGB § 611, BGB § 612, BGB § 615, BUrlG § 7 Abs. 3, BUrlG § 7 Abs. 4,
Stichworte:Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung, Anerkenntnis, Annahmeverzug,
Verfahrensgang:ArbG Bonn, 4 Ca 2511/06 vom 31.10.2007

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