JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 07.02.2006, Aktenzeichen: 13 (5) Sa 1312/05
| Leitsatz: | 1. Der Arbeitgeber hat, wenn er sich im Kündigungsschutzprozess zur Begründung einer betriebsbedingten Kündigung auf die Unternehmerentscheidung beruft, eine Produktionsanlage stillzulegen sowie eine Schicht zu reduzieren, im einzelnen die vorzutragen, das diese Entscheidung ernsthaft getroffen und auf Dauer angelegt ist. 2. Kurzfristige Auftragslücken rechtfertigen noch keine betriebsbedingte Kündigung. |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Vorschriften: | KSchG § 1 Abs. 1, KSchG § 1 Abs. 2, |
| Stichworte: | Betriebsbedingte Kündigung, Unternehmensentscheidung, Stilllegung einer Produktionsanlage, Reduzierung einer Schicht, Auftragsrückgang, |
| Verfahrensgang: | ArbG Bonn 5 Ca 2983/04 |
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