JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 06.07.2005, Aktenzeichen: 3 Sa 294/05
| Leitsatz: | 1. Unter "persönlicher Eignung" im Sinne von § 15 des Tarifvertrages Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung der Deutschen Telekom als Voraussetzung für eine Übernahme als Auszubildenden sind ausschließlich solche Umstände zu verstehen, die einen zweckentsprechenden Vollzug des Anschlussarbeitsverhältnisses gewährleisten. 2. Bei der Ausfüllung dieses Merkmals hat der Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum. |
| Rechtsgebiete: | TV Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung der Deutschen Telekom |
| Vorschriften: | TV Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung der Deutschen Telekom § 15, |
| Stichworte: | Auszubildender, Übernahme, persönliche Eignung, Tarifauslegung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Bonn 4 Ca 3235/04 vom 05.01.2004 |
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