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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 06.05.2009, Aktenzeichen: 9 Sa 1/09 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 Sa 1/09

Urteil vom 06.05.2009


Leitsatz:Soweit die ratierliche Kürzung der Versorgungsanwartschaft eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers nach § 2 Abs. 1 S. 1 BetrAVG mittelbar zur Folge hat, dass jüngere Arbeitnehmer unter im Übrigen gleichen sonstigen Voraussetzungen eine geringere Anwartschaft erlangen als ältere Arbeitnehmer, ist diese Benachteiligung im Sinne des Art. 2 Abs. 2 lit. i Richtlinie 2000/78/EG durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und sind die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.
Rechtsgebiete:BetrAVG, Richtlinie 2000/78/EG
Vorschriften:BetrAVG § 2 Abs. 1 S. 1, Richtlinie 2000/78/EG Art. 2 Abs. 2 lit. i,
Stichworte:Betriebsrentenanwartschaft - ratierliche Kürzung - Gleichbehandlung,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 3 Ca 4640/07 vom 20.08.2008

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