JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 06.03.2006, Aktenzeichen: 14 (11) Sa 1327/05
| Leitsatz: | 1. Die herstellerübergreifend durchgeführte Ausbildung zum zertifizierten Automobilverkäufer ist geeignet, den teilnehmenden Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt einen zusätzlichen Nutzen zu verschaffen. 2. Für die Beurteilung, ob eine diesbezügliche Rückzahlungsvereinbarung gegen § 307 BGB verstößt, sind die Kriterien der BAG-Rechtsprechung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten auch nach Inkrafttreten der Schuldrechtsmodernisierung heranzuziehen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 307, |
| Stichworte: | Rückzahlung von Ausbildungskosten, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 17 Ca 8813/04 vom 03.05.2005 |
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