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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 06.03.2006, Aktenzeichen: 14 (11) Sa 1327/05 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 (11) Sa 1327/05

Urteil vom 06.03.2006


Leitsatz:1. Die herstellerübergreifend durchgeführte Ausbildung zum zertifizierten Automobilverkäufer ist geeignet, den teilnehmenden Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt einen zusätzlichen Nutzen zu verschaffen.

2. Für die Beurteilung, ob eine diesbezügliche Rückzahlungsvereinbarung gegen § 307 BGB verstößt, sind die Kriterien der BAG-Rechtsprechung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten auch nach Inkrafttreten der Schuldrechtsmodernisierung heranzuziehen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 307,
Stichworte:Rückzahlung von Ausbildungskosten,
Verfahrensgang:ArbG Köln 17 Ca 8813/04 vom 03.05.2005

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