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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 06.02.2009, Aktenzeichen: 8 Sa 1016/08 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 8 Sa 1016/08

Urteil vom 06.02.2009


Leitsatz:Nach Ersetzung des BAT durch den TVöD können aus etwaigen altersdiskriminierenden Bestimmungen des BAT keine Rechte auf eine höhere Vergütung mehr abgeleitet werden.

Wenn die Tarifvertragsparteien Neuregelungen schaffen, die erkannte Gesetzesverstöße, wie sie beispielsweise aus Altersdiskriminierung ableiten, zu berücksichtigen haben, so ist eine Regelung im neuen tariflichen Regelwerk rechtlich nicht zu beanstanden, die Festlegungen vorsieht, die zu Eingruppierung und Entlohnung altersdiskriminierende Ansätze vermeidet, dennoch aber gleichzeitig die Überleitung aus den alten (altersdiskriminierenden) Vergütungsbestimmungen nach Maßgabe bestehender Besitzstände regelt.

Dies ist durch die Bestimmungen des TVÜ-Bund geschehen.
Rechtsgebiete:AGG, BAT, TVöD, TVÜ-Bund
Vorschriften:AGG § 1, AGG § 7, BAT § 27 a, TVöD §§ 15 ff., TVÜ-Bund §§ 5f.,
Stichworte:Eingruppierung, Lebensaltersstufen, Altersdiskriminierung, Überleitung,
Verfahrensgang:ArbG Bonn, 3 Ca 3312/07 vom 12.06.2008

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