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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 05.12.2005, Aktenzeichen: 11 Sa 1590/04 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 11 Sa 1590/04

Urteil vom 05.12.2005


Leitsatz:Mit einer Gesamtversorgungszusage übernimmt der Arbeitgeber grds. das Risiko, dass sich in Zukunft die Berechnungsgrundlagen für die Altersversorgung - insbesondere die Steigerung der Sozialversicherungsrente - anders entwickelt, als es im Zeitpunkt der Zusage absehbar war. Nach Abgabe eines solchen Gesamtversorgungsversprechens kann sich der Arbeitgeber deshalb nur in krassen Ausnahmefällen auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 313,
Stichworte:Altersversorgung, Gesamtversorgung, Wegfall der Geschäftsgrundlage,
Verfahrensgang:ArbG Köln 5 Ca 8968/04 vom 12.11.2004

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