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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 05.09.2005, Aktenzeichen: 2 (7) Sa 590/05 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 (7) Sa 590/05

Urteil vom 05.09.2005


Leitsatz:Es erscheint zweifelhaft, ob eine Jeweiligkeitsklausel auch nach regulärem Renteneintritt die Veränderung der Versorgungszusage deckt. Besondere Zweifel ergeben sich, wenn von einer Dienst/Betriebsvereinbarung zum Tarifvertrag gewechselt wird. Die Regelungen des Altersvermögenseinkünftegesetzes, die zu einem langsameren Ansteigen der Sozialversicherungsrente führen, sind jedenfalls nicht geeignet die Absenkung der Nettovergleichsvergütung in einem Gesamtversorgungssystem zu rechtfertigen. Allenfalls ist die Sozialversicherungsrente so weiter zu berechnen, wie sie sich ohne die Änderung des § 68 SGB VI errechnet hätte.
Rechtsgebiete:BetrAVG, SGB VI
Vorschriften:BetrAVG § 2, BetrAVG § 5, BetrAVG § 17, BetrAVG § 16, SGB VI § 68,

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