JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 04.11.2004, Aktenzeichen: 5 Sa 1301/03
| Leitsatz: | 1. Der Vorrang einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit vor einer Beendigungskündigung gilt entsprechend, wenn der Arbeitgeber statt einer Änderungskündigung den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz zu im wesentlichen gleichen Arbeitsbedingungen beschäftigen könnte, die den Arbeitnehmer weniger belasten würden. 2. Für die Frage, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist, ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem bei dem Arbeitgeber der Wegfall der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeit erkennbar ist. |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Vorschriften: | KSchG § 2, BGB § 162, |
| Stichworte: | Weiterbeschäftigung, Änderungskündigung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 10 Ca 11456/02 vom 18.06.2003 |
Um den Volltext vom LAG-KOELN – Urteil vom 04.11.2004, Aktenzeichen: 5 Sa 1301/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"LAG-KOELN - 04.11.2004, 5 Sa 1301/03" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum