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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 04.11.2004, Aktenzeichen: 5 Sa 1301/03 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 5 Sa 1301/03

Urteil vom 04.11.2004


Leitsatz:1. Der Vorrang einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit vor einer Beendigungskündigung gilt entsprechend, wenn der Arbeitgeber statt einer Änderungskündigung den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz zu im wesentlichen gleichen Arbeitsbedingungen beschäftigen könnte, die den Arbeitnehmer weniger belasten würden.

2. Für die Frage, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist, ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem bei dem Arbeitgeber der Wegfall der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeit erkennbar ist.
Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Vorschriften:KSchG § 2, BGB § 162,
Stichworte:Weiterbeschäftigung, Änderungskündigung,
Verfahrensgang:ArbG Köln 10 Ca 11456/02 vom 18.06.2003

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