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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 04.09.2006, Aktenzeichen: 14 Sa 635/06 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 Sa 635/06

Urteil vom 04.09.2006


Leitsatz:1. Erhebliche Verkehrsverstöße eines Lkw-Fahrers rechtfertigen nach erfolgloser Abmahnung die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.

2. Ist ein Lkw-Fahrer bereits deshalb ermahnt und abgemahnt worden, weil er eine rot zeigende Ampel missachtet (Rotlichtverstoß) und Beladungsvorschriften für den Gefahrgut-Lkw nicht eingehalten hat, und begeht er anschließend eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, die zu einem einmonatigen Fahrverbot führt, und fährt mit verkehrsunsicherer Bereifung, weil er die vorgeschriebene tägliche Reifenkontrolle unterlassen hat, ist eine darauf beruhende Kündigung gerechtfertigt.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1,
Stichworte:Kündigung eines Lkw-Fahrers wegen Verkehrsverstößen,
Verfahrensgang:ArbG Köln 6 Ca 5307/05 vom 07.03.2006

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