( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 04.07.2003, Aktenzeichen: 11 Sa 190/03 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 11 Sa 190/03

Urteil vom 04.07.2003


Leitsatz:Ein gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG vereinbarungsgemäß freigestelltes Betriebsratsmitglied, dem in aktiver Zeit ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen war, hat keinen Anspruch auf Fortsetzung der Überlassung während der Freistellungsphase, wenn nach dem Überlassungsvertrag die Überlassung u. a. dann enden sollte, "wenn eine Freistellung von der Dienstpflicht keine Tätigkeit mit dienstlicher Fahrzeugnutzung mehr vorsieht." Ob ihm statt dessen der geldwerte Vorteil auszuzahlen ist, als der die private Nutzung zu versteuern war, war nicht zu entscheiden.
Rechtsgebiete:BGB, BetrVG
Vorschriften:BGB § 611 Abs. 1, BetrVG § 37 Abs. 4, BetrVG § 78 S. 2, BetrVG § 40 Abs. 2,
Stichworte:Dienstwagen, private Nutzung eines Dienstwagens, freigestellte Betriebsratsmitglied,
Verfahrensgang:ArbG Köln 11 Ca 1243/02 vom 12.12.2002

Volltext

Um den Volltext vom LAG-KOELN – Urteil vom 04.07.2003, Aktenzeichen: 11 Sa 190/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-koeln/lag-koeln-urteil-vom-04-07-2003-az-11-sa-19003

"LAG-KOELN - 04.07.2003, 11 Sa 190/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN