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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 04.06.2007, Aktenzeichen: 14 Sa 88/07 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 Sa 88/07

Urteil vom 04.06.2007


Leitsatz:1. Die Widerspruchsfrist gegen einen Betriebsübergang gemäß § 613 a Abs. 6 BGB beginnt erst mit vollständiger, fehlerfreier Unterrichtung des Arbeitnehmers (im Anschluss an BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - NZA 2006, 1268 ff.).

2. Eine Unterrichtung ist auch dann fehlerhaft, wenn die wirtschaftliche Lage des Betriebsübernehmers wesentlich besser dargestellt wird, als sie tatsächlich ist, denn eine wahrheitsgemäße Information bildet eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Arbeitnehmer bei der möglichen Ausübung des Widerspruchsrechts.

3. Eine Verwirkung des Widerspruchsrechts kommt zumindest solange nicht in Betracht, solange die Falschangaben nicht korrigiert worden sind.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 613 a Abs. 5, BGB § 613 a Abs. 6,
Stichworte:Widerspruch gegen Betriebsübergang,
Verfahrensgang:ArbG Köln 1 Ca 477/06 vom 24.08.2006

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