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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 04.03.2004, Aktenzeichen: 10 Sa 99/03 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 10 Sa 99/03

Urteil vom 04.03.2004


Leitsatz:Es besteht kein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach § 625 BGB, sondern nur ein sogenanntes faktisches Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitgeber nach Kündigung aller Arbeitnehmer wegen beabsichtigter Betriebsstillegung einigen Arbeitnehmern eine nur vorrübergehende Weiterbeschäftigung über den Kündigungstermin hinaus anbietet und tatsächlich beschäftigt, ohne dass eine Einigung über die nur befristete Weiterbeschäftigung erzielt worden ist.
Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Vorschriften:KSchG § 1, BGB § 625,
Stichworte:Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung, Dissens, faktisches Arbeitsverhältnis,
Verfahrensgang:ArbG Köln 15 Ca 6821/02 vom 26.11.2002

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