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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 03.11.2008, Aktenzeichen: 5 Sa 969/08 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 5 Sa 969/08

Urteil vom 03.11.2008


Leitsatz:1. Die Ausübung des Weisungsrechts muss sich gemäß § 106 GewO im Rahmen billigen Ermessens halten.

2. Dagegen wird nicht verstoßen, wenn ein Arbeitgeber nach Durchführung einer betrieblichen Organisationsuntersuchung einen neuen Aufgabenzuschnitt vornimmt und unter Aufrechterhaltung der Vergütung die Aufgaben unter Beachtung der Eingruppierungsvorgaben anders verteilt.
Rechtsgebiete:GewO
Vorschriften:GewO § 106,
Stichworte:Weisungsrecht,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 5 Ca 141/08 vom 25.04.2008

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