JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 03.08.2005, Aktenzeichen: 7 (4) Sa 1523/04
| Leitsatz: | 1. Auch nach der Änderung der Rechtsprechung d. BAG zum Widerrufsgrund der wirtschaftlichen Notlage kommen die im allgemeinen Zivilrecht anerkannten Anwendungsfälle des Wegfalls der Geschäftsgrundlage weiterhin auch im Betriebsrentenrecht in Betracht. 2. Wenn der Arbeitgeber im Rahmen eines Gesamtversorgungssystems eine Betriebsrente zusagt, die die Lücke zwischen der Sozialversicherungsrente und einer an den jeweils aktuellen Bezügen der Beamtenbesoldung orientierten Richtgröße schließen soll, so hat er vertraglich das Risiko übernommen, welches darin besteht, dass die wirtschaftliche Belastung aus der Rentenzusage aufgrund der Dynamik der Eckgrößen Schwankungen unterliegt. 3. Abgesehen von extremen Ausnahmefällen sind bei vertraglicher Risikoübernahme Rechte aus einem Wegfall der Geschäftsgrundlage auch bei erheblichen Kostensteigerungen grundsätzlich ausgeschlossen. Bei der Würdigung einer real eingetretenen Mehrbelastung zu einem bestimmten Stichtag dürfen im übrigen auch unvorhergesehene Minderbelastungen aus der Vergangenheit nicht außer Acht gelassen werden. 4. Zwar kann auch eine gänzlich unvorhersehbare gravierende Änderung der Gesetzeslage zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage führen. Für die Erteilung einer Versorgungszusage erscheint es jedoch geradezu typisch, dass deren wirtschaftliche Auswirkungen erst Jahrzehnte später einzutreten pflegen. Bei derart langen Zeiträumen können Gesetzesänderungen, die sich negativ auf die wirtschaftliche Belastung durch die Betriebsrentenzusagen auswirken, realistischerweise kaum als unvorhersehbar gewertet werden. |
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrAVG |
| Vorschriften: | BGB § 313, BetrAVG § 1, |
| Stichworte: | Gesamtversorgung, Eingriff in die Anpassungsdynamik, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Zweckverfehlung, Äquivalenzstörung, Gesamtrentenfortschreibung, Sozialversicherungsrente, Beamtenbesoldung, Gesetzesänderungen, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 2 Ca 8250/04 vom 22.10.2004 ArbG Köln 5 Ca 10270/04 vom 12.11.2004 ArbG Köln 5 Ca 6574/04 vom 12.11.2004 ArbG Köln 13 Ca 5255/04 vom 09.11.2004 ArbG Köln 19 Ca 6809/04 vom 18.11.2004 ArbG Köln 12 Ca 6697/04 vom 13.10.2004 ArbG Köln 19 Ca 6810/04 vom 18.11.2004 ArbG Köln 16 Ca 5300/04 vom 28.09.2004 ArbG Köln 22 Ca 8550/04 vom 14.04.2005 |
Um den Volltext vom LAG-KOELN – Urteil vom 03.08.2005, Aktenzeichen: 7 (4) Sa 1523/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"LAG-KOELN - 03.08.2005, 7 (4) Sa 1523/04" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum