JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 03.07.2008, Aktenzeichen: 13 Sa 1526/07
| Leitsatz: | 1. Zur Eingruppierung eines Oberarztes nach Ä 3 des § 12 TV-Ärzte. 2. Beim Tarifmerkmerkmal "Teilbereich" handelt es sich um einen Auffangtatbestand, der grundsätzlich jede (wissenschaftlich anerkannte) fachliche Untergliederung innerhalb eines ärztlichen Fachgebiets erfasst, der keinen Funktionsbereich darstellt. Danach handelt es sich bei dem hier streitigen Bereich der Nierentransplantation einer medizinischen Klinik um einen "Teilbereich". 3. Das Tarifmerkmal "medizinische Verantwortung" erfordert keine Aufsichts- und Weisungsbefugnisse gegenüber nachgeordneten Fachärzten. |
| Rechtsgebiete: | TV-Ärzte |
| Vorschriften: | TV-Ärzte § 12, |
| Stichworte: | Eingruppierung: Oberarzt, |
| Verfahrensgang: | ArbG Aachen, 7 Ca 1227/07 vom 23.08.2007 |
Um den Volltext vom LAG-KOELN – Urteil vom 03.07.2008, Aktenzeichen: 13 Sa 1526/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"LAG-KOELN - 03.07.2008, 13 Sa 1526/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum