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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 03.04.2006, Aktenzeichen: 14 (9) Sa 5/06 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 (9) Sa 5/06

Urteil vom 03.04.2006


Leitsatz:1. Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass bei Zielerreichung eine Regeltantieme gezahlt wird.

2. Ist im Arbeitsvertrag festgelegt, dass 80 % der Regeltantieme als monatliche Vorauszahlung geleistet werden, so kann der Arbeitnehmer jedenfalls diesen Betrag verlangen, wenn der Arbeitgeber versäumt hat, mit dem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr die zu erreichenden Ziele festzulegen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 611,
Stichworte:Zielvereinbarung,
Verfahrensgang:ArbG Köln 4 Ca 1371/05 vom 22.09.2005

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