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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 02.05.2002, Aktenzeichen: 5 Sa 137/02 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 5 Sa 137/02

Urteil vom 02.05.2002


Leitsatz:Ein Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers, der aus Anlass der Verlagerung einer Bundesbehörde nach Berlin sein Arbeitsverhältins beendet, nach § 10 UmzugsTV setzt voraus, dass die Verlagerungsentscheidung und nicht andere Gründe das Motiv und die wesentliche Ursache für das Ausscheiden des Arbeitnehmers bildet.
Rechtsgebiete:UmzugsTV
Vorschriften:UmzugsTV § 10,
Stichworte:Berlinumzug, Abfindung,
Verfahrensgang:ArbG Bonn 3 Ca 2142/01 vom 20.11.2001

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