JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 01.08.2006, Aktenzeichen: 13 Sa 570/06
| Leitsatz: | Mit einer Gesamtversorgungszusage übernimmt der Arbeitgeber grds. das Risiko, dass sich in Zukunft die Berechnungsgrundlagen für die Altersversorgung - insbesondere die Steigerung der Sozialversicherungsrente - anders entwickelt, als es im Zeitpunkt der Zusage absehbar war. Nach Abgabe eines solchen Gesamtversorgungsversprechens kann sich der Arbeitgeber deshalb nur in krassen Ausnahmefällen auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 313, |
| Stichworte: | TÜV, Gesamtversorgung, Teilwiderruf, Wegfall Geschäftsgrundlage, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 8 Ca 6641/04 vom 01.12.2005 |
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