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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 31.10.2008, Aktenzeichen: 9 Ta 327/08 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 Ta 327/08

Beschluss vom 31.10.2008


Leitsatz:1. Zur Überprüfung der Ermessensentscheidung des Arbeitsgerichts, den Rechtsstreit des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Ersatz eines Schadens wegen Veruntreuung nicht nach § 149 ZPO bis zum Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens auszusetzen.

2. Der Umstand, dass der Arbeitnehmer bei einer Fortführung des Schadensersatzprozesses nach § 138 Abs. 1 ZPO gezwungen wäre, sich selbst zu belasten, sollte er tatsächlich eine Untreue im Sinne des § 266 StGB begangen haben, rechtfertigt nicht die Aussetzung.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 149,
Stichworte:Schadensersatzklage - Aussetzung - Strafverfahren,
Verfahrensgang:ArbG Aachen, 7 Ca 602/08 vom 22.04.2008

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