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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 31.03.2005, Aktenzeichen: 5 Ta 52/05 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 5 Ta 52/05

Beschluss vom 31.03.2005


Leitsatz:1. Eine einstweilige Verfügung, durch die der Arbeitgeber eine Entbindung von der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers begehrt, dessen Arbeitsverhältnis nach § 78 a BetrVG begründet wurde, ist grundsätzlich zulässig.

2. Ein Verfügungsgrund kann nicht allein daraus abgeleitet werden, dass die Weiterbeschäftigung unzumutbar ist.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 78 a,
Stichworte:einstweilige Verfügung,
Verfahrensgang:ArbG Köln 2 Ga 21/05 vom 26.01.2005

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