JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 31.03.2005, Aktenzeichen: 5 Ta 52/05
| Leitsatz: | 1. Eine einstweilige Verfügung, durch die der Arbeitgeber eine Entbindung von der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers begehrt, dessen Arbeitsverhältnis nach § 78 a BetrVG begründet wurde, ist grundsätzlich zulässig. 2. Ein Verfügungsgrund kann nicht allein daraus abgeleitet werden, dass die Weiterbeschäftigung unzumutbar ist. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 78 a, |
| Stichworte: | einstweilige Verfügung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 2 Ga 21/05 vom 26.01.2005 |
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