JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 30.07.2007, Aktenzeichen: 9 Ta 223/07
| Leitsatz: | Vermittelt ein Makler für denselben Auftraggeber den Verkauf von Immobilien als weisungsgebundener Arbeitnehmer und freiberuflich den Abschluss von Mietverträgen, so kann der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nach § 2 Abs. 3 ArbGG für einen Streit aus der Vermittlung von Mietverträgen gegeben sein, wenn eine Streitigkeit über den Verkauf von Immobilien dort bereits anhängig ist oder gleichzeitig anhängig wird. |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Vorschriften: | ArbGG § 2 Abs. 3, |
| Stichworte: | Rechtsweg - Zusammenhangsklage, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln, 9 Ca 5326/07 vom 13.06.2007 |
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