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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 30.07.2007, Aktenzeichen: 9 Ta 223/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 Ta 223/07

Beschluss vom 30.07.2007


Leitsatz:Vermittelt ein Makler für denselben Auftraggeber den Verkauf von Immobilien als weisungsgebundener Arbeitnehmer und freiberuflich den Abschluss von Mietverträgen, so kann der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nach § 2 Abs. 3 ArbGG für einen Streit aus der Vermittlung von Mietverträgen gegeben sein, wenn eine Streitigkeit über den Verkauf von Immobilien dort bereits anhängig ist oder gleichzeitig anhängig wird.
Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 2 Abs. 3,
Stichworte:Rechtsweg - Zusammenhangsklage,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 9 Ca 5326/07 vom 13.06.2007

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