JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 30.07.2004, Aktenzeichen: 2 Ta 219/04
| Leitsatz: | Es besteht keine logische Reihenfolge, ob zunächst die zuständige Gerichtsbarkeit oder zunächst die internationale Zuständigkeit zu prüfen ist. Gibt es keinen internationalen Gerichtsstand in Deutschland, kann auch keine Gerichtsbarkeit zuständig sein. Dies festzustellen muss aber irgendeinem Gericht in Deutschland möglich sein. Hierzu kann sich ein Arbeitsgericht zunächst auf Grund der sic-non-Rechtsprechung für zuständig erklären. Die internationale Zuständigkeit kann aber nicht in den sic-non-Fällen dahingestellt bleiben, sondern die Arbeitnehmereigenschaft ist positiv festzustellen. |
| Rechtsgebiete: | EuGVVO |
| Vorschriften: | EuGVVO Art. 5, EuGVVO Art. 21, |
| Stichworte: | Internationale Zuständigkeit, Gerichtsbarkeit, Niederlassung, sic-non-Fall, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 17 Ca 1210/04 vom 18.05.2004 |
Um den Volltext vom LAG-KOELN – Beschluss vom 30.07.2004, Aktenzeichen: 2 Ta 219/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-KOELN - 30.07.2004, 2 Ta 219/04" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum