Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 30.07.2004, Aktenzeichen: 2 Ta 219/04 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Ta 219/04

Beschluss vom 30.07.2004


Leitsatz:Es besteht keine logische Reihenfolge, ob zunächst die zuständige Gerichtsbarkeit oder zunächst die internationale Zuständigkeit zu prüfen ist. Gibt es keinen internationalen Gerichtsstand in Deutschland, kann auch keine Gerichtsbarkeit zuständig sein. Dies festzustellen muss aber irgendeinem Gericht in Deutschland möglich sein. Hierzu kann sich ein Arbeitsgericht zunächst auf Grund der sic-non-Rechtsprechung für zuständig erklären. Die internationale Zuständigkeit kann aber nicht in den sic-non-Fällen dahingestellt bleiben, sondern die Arbeitnehmereigenschaft ist positiv festzustellen.
Rechtsgebiete:EuGVVO
Vorschriften:EuGVVO Art. 5, EuGVVO Art. 21,
Stichworte:Internationale Zuständigkeit, Gerichtsbarkeit, Niederlassung, sic-non-Fall,
Verfahrensgang:ArbG Köln 17 Ca 1210/04 vom 18.05.2004

Volltext

Um den Volltext vom LAG-KOELN – Beschluss vom 30.07.2004, Aktenzeichen: 2 Ta 219/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-KOELN - 30.07.2004, 2 Ta 219/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum