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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 29.12.2008, Aktenzeichen: 9 Sa 1428/08 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 Sa 1428/08

Beschluss vom 29.12.2008


Leitsatz:Verweigert es ein Arbeitnehmer mit der Erklärung, er sei doch kein Lehrer, einen neu eingestellten Arbeitnehmer an einer Maschine einzuarbeiten, so kann dies nach vorheriger Abmahnung eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, auch wenn der neu eingestellte Arbeitnehmer den zuvor aus verhaltensbedingten Gründen entlassenen Sohn des mit der Einarbeitung beauftragen Arbeitnehmers ersetzen soll.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1 Abs. 2,
Stichworte:Kündigung - verhaltensbedingt - Arbeitsverweigerung,
Verfahrensgang:ArbG Aachen, 4 Ca 3269/08 vom 04.11.2008

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