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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 29.12.2003, Aktenzeichen: 13 Ta 280/03 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 13 Ta 280/03

Beschluss vom 29.12.2003


Leitsatz:1. Schließt ein Mitarbeiter mit einem Unternehmen ein freies Mitarbeiterverhältnis, mit einem anderen Unternehmen ein Arbeitsverhältnis, kommt die Qualifizierung als einheitliches Arbeitsverhältnis auch dann nicht in Betracht, wenn die Unternehmen gesellschaftsrechtlich verbunden sind und die Vertragsschlüsse zeitgleich und hinsichtlich der Handelnden personenidentisch erfolgen.

2. Fehlt jeder Vortrag zur tatsächlichen Durchführung der Beschäftigungsverhältnisse, ist für die rechtliche Qualifizierung auf die vertragliche Grundlage abzustellen.
Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3, ArbGG § 5 Abs. 1,
Stichworte:Rechtsweg, Arbeitnehmereigenschaft, Einheitliches Arbeitsverhältnis,
Verfahrensgang:ArbG Siegburg 5 Ca 2972/03 vom 24.06.2003

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