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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 29.06.2009, Aktenzeichen: 7 Ta 91/09 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 Ta 91/09

Beschluss vom 29.06.2009


Leitsatz:Nehmen die Parteien in einen Vergleich, der eine Bestandsschutzstreitigkeit beilegt, nicht nur die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses auf, sondern treffen auch Regelungen über den Inhalt des Zeugnisses, z. B. über die zentrale Leistungsbeurteilung, so dient dies regelmäßig vorbeugend der Vermeidung eines weiteren Rechtsstreits und kann daher mit einem Bruttomonatsgehalt als Vergleichsmehrwert bewertet werden.
Rechtsgebiete:RVG
Vorschriften:RVG § 33,
Stichworte:Zeugnis, Streitwert, Mehrvergleich,
Verfahrensgang:ArbG Bonn, 10 Ca 8282/08

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