JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 29.05.2006, Aktenzeichen: 11 (14) Ta 110/06
| Leitsatz: | § 42 Abs. 4 GKG beschränkt den Wert einer Klage insgesamt auf den Vierteljahresbezug, wenn ein Leistungsantrag auf wiederkehrende Leistung zusammen mit dem Feststellungsantrag auf Bestand des Arbeitsverhältnisses anhängig gemacht wird und wenn die künftigen Ansprüche allein von der Frage der wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängen und deren Höhe nicht bestritten ist. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 256, ZPO § 257, ZPO § 258, |
| Stichworte: | Streitwert, wiederkehrende Leistungen, |
| Verfahrensgang: | ArbG Siegburg 3 (6) Ca 1092/05 vom 07.02.2006 |
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