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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 28.03.2006, Aktenzeichen: 14 (8) Ta 104/06 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 (8) Ta 104/06

Beschluss vom 28.03.2006


Leitsatz:Der zur Weiterbeschäftigung verurteilte Arbeitgeber kann sich jedenfalls dann nicht auf die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung berufen, wenn das Arbeitsverhältnis auf die Schwestergesellschaft des Arbeitgebers übergegangen sein soll, beide Unternehmen aber durch eine gemeinsame und einheitliche Personalleitung gesteuert werden.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 888,
Stichworte:Zwangsgeld wegen Weiterbeschäftigungstitel,
Verfahrensgang:ArbG Bonn 2 Ca 2828/05 vom 14.02.2006

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