JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 28.03.2006, Aktenzeichen: 14 (8) Ta 104/06
| Leitsatz: | Der zur Weiterbeschäftigung verurteilte Arbeitgeber kann sich jedenfalls dann nicht auf die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung berufen, wenn das Arbeitsverhältnis auf die Schwestergesellschaft des Arbeitgebers übergegangen sein soll, beide Unternehmen aber durch eine gemeinsame und einheitliche Personalleitung gesteuert werden. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 888, |
| Stichworte: | Zwangsgeld wegen Weiterbeschäftigungstitel, |
| Verfahrensgang: | ArbG Bonn 2 Ca 2828/05 vom 14.02.2006 |
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